Stand März 2023

  1. Geltung
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der DCP Cooperation Fitness & Health GmbH, Am Triestingpark 1 /Top B, 2482 Münchendorf (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) und ihren Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios burn-it.
    • Der Fitnessstudiobetreiber verpflichtet sich, diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios auszuhängen und auf seiner Website jederzeit abrufbar zu halten.
    • Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
  2. Vertragsschluss
    • Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio zustande. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
    • Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
    • Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Mitglieder werden können Personen nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Allen minderjährigen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
  3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
    • Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Fitness-Frei, Personal-Coaching).
    • Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
  4. Nutzung des Fitnessstudios
    • Zutrittsgewährung
      • Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
      • In jedem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. die DCP Cooperation Fitness & Health GmbH ist berechtigt , außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten genutzte Spinde und Spinde, welche genutzt werden, obwohl sich das Mitglied mehr als zwei Stunden außerhalb des Studios aufhält, zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.
      • Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss einen Memberchip. Dieser Memberchip ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Memberchips ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Memberchip sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Memberchips durch das Mitglied ist für die Neuausstellung des Memberchips eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 zu entrichten. Der alte Memberchip verliert mit Ausstellung des neuen Memberchips seine Gültigkeit.
      • Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen des Memberchips möglich.
      • Eine Mitnahme von Personen ohne Memberchip sowie die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
      • Stark alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
      • Die Mitnahme von Waffen, alkoholischen Getränke, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel ist untersagt.
    • Hygienevorschriften
      • Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
      • Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
      • Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Bei mutwilliger Verunreinigung hat das Mitglied die hierfür notwendigen Reinigungskosten zu tragen.
    • Sicherheitsvorschriften
      • Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungs- und Bedienungsvorschriften zu informieren.
      • Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
      • Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
    • Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
      • Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
      • Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
      • Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
    • Sonstiges
      • Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Anweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten.
      • Das Anbieten sowie die Abhaltung entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten ist ausschließlich dem Fitnessstudiobetreiber vorbehalten und nur nach voriger Einwilligung zulässig.
      • Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
      • Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
    • Parkplatznutzung
      • Sofern bei einzelnen Studios den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, stellt der Fitnessstudiobetreiber allen Mitgliedern kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
      • Die Nutzung ist auf die Dauer der Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie eine viertel Stunde davor sowie eine viertel Stunde nach Verlassen des Studios gestattet.
      • Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
      • Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Bei dauerhaften Wegfall der Parkmöglichkeiten besteht kein Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft.
  1. Haftung
    • Der Fitnessstudiobetreiber haftet für alle durch ihn oder durch seine Mitarbeiter und unter seiner Verantwortung stehenden Personen (§ 1313a ABGB) schuldhaft zugefügten Personenschäden sowie für die schuldhafte Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten (zB Gewährung des Zutritts und der Nutzung des Fitnessstudios während der Öffnungszeiten).
    • Für sonstige Schäden haftet der Fitnessstudiobetreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem PHG wird dadurch nicht beschränkt.
  2. Öffnungszeiten
    • Die Öffnungszeiten sind:

Montag – Freitag:                                   06:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag:               06:00 Uhr bis 22:00 Uhr

  • Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
  1. Entgelt
    • Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer. Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich mittels Einzugsermächtigung entrichtet.
    • Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können Betreibungskosten bei Zahlungsrückständen insoweit geltend gemacht werden, als die Kosten gesondert aufgeschlüsselt ausgewiesen werden, zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
    • Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

Eine Erhöhung des Mitgliedsbetrages ist ungeachtet der Wertsicherungsvereinbarung jedenfalls frühestens nach Ablauf von 2 Monaten nach Vertragsschluss möglich.

  1. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
    • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit ist im Fitnessabo festgelegt. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ablauf des Fitnessabos und dessen Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens ein Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
    • Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
      • das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
      • das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;
      • das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
    • Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
      • das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
      • das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft reicht zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes.

  • Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden.
  • Die Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
  • Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an die Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
  • Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
  1. Betriebsunterbrechungen
    • Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
    • Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.
  2. Schlussbestimmungen
    • Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
    • Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
    • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
    • Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
    • Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. -sie werden wirksam, wenn der Studiobetreiber das Mitglied auf die Änderungen hinweist und das Mitglied die neuen AGB ausdrücklich akzeptiert. Akzeptiert das Mitglied die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung oder widerspricht das Mitglied, ist der Studiobetreiber berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch während der ersten 12 Monate der Mitgliedschaft.
  3. Datenschutz
    • Die DCP Cooperation Fitness & Health GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Erfüllung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
    • Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
    • Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
    • Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied die DCP Cooperation Fitness & Health GmbH ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.
  4.  Dieses Studio ist Kooperationspartner der NADA Austria und bekennt sich zum sauberen und gesunden Sport. Der Besitz, die Anwendung oder die Weitergabe von verbotenen Substanzen oder Methoden ohne medizinische Notwendigkeit ist in diesem Studio Verboten. Sollten dem Studio Umstände bekannt werden, wonach Mitglieder gegen dieses Verbot verstoßen, hat dies die Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge.