Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Mitgliedschaft bei burn-it | just fitness, Am Triestingpark 1/Top B, 2482 Münchendorf.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Studio-Mitgliedschaften, Probetraining, Monatskarten und damit zusammenhängende Leistungen zwischen
DCP Cooperation Fitness & Health GmbH
Marke: burn-it | just fitness
Am Triestingpark 1/Top B
2482 Münchendorf
Österreich
Firmenbuch: FN 494927i · UID: ATU73507216
(nachfolgend „Studio“)
— weitere Unternehmensangaben siehe Impressum —
und der natürlichen oder juristischen Person, die den Mitglieds- bzw. Nutzungsvertrag abschließt (nachfolgend „Mitglied“).
Vertragssprache ist Deutsch. Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, das Studio stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Für Jugendliche unter 18 Jahren erfolgt der Vertragsabschluss mit einem volljährigen Erziehungsberechtigten.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Mitgliedsvertrag kommt vor Ort im Studio zustande, in der Regel im Anschluss an ein kostenfreies Erstgespräch. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald beide Seiten den Mitgliedsvertrag unterzeichnet haben.
Optional bieten wir ein Probetraining zum einmaligen Beitrag von 19,90 € an. Schließt du innerhalb von 6 Wochen nach dem Probetrainingstermin ein Fitness-Abo ab, wird dir dieser Betrag zurückerstattet. Details zum Ablauf klären wir im Erstkontakt.
§ 3 Mitgliedsbeitrag, Power Package & Zahlungsmodalitäten
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif (u. a. 24 Monats Abo, Fitness-Abo / 12 Monate, Flexi-Fitness-Abo sowie die entsprechenden Jugend-Tarife). Alle Preise verstehen sich inkl. USt. Bei Jugend-Tarifen gilt zusätzlich die automatische Umstellung auf den Erwachsenentarif mit Erreichen der Volljährigkeit (§ 5).
Zusätzlich zum Monatsbeitrag ist bei Abschluss eines Fitness-Abos das burn-it Power Package einmalig für 59,90 € zu erwerben. Es ist nicht im Monatsbeitrag enthalten und erforderlich für den Studiozugang. Enthalten sind Zugangsschlüssel (Chipschlüssel), Handtuch, Spindschloss und Trainingsbeutel für saubere Schuhe. Geht der Chipschlüssel verloren oder ist er defekt, wird ein Ersatzschlüssel gegen eine Gebühr von 19,90 € ausgestellt.
Eine Vorauszahlung des Gesamtmitgliedsbeitrages für die Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen; die Abbuchung erfolgt über SEPA-Lastschrift. Das Mitglied stellt sicher, dass das angegebene Konto ausreichend gedeckt ist, und teilt Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mit.
Kommt eine Zahlung nicht fristgerecht ein, ist das Studio berechtigt, das Mitglied zu mahnen. Ab der zweiten Mahnung kann eine angemessene Mahngebühr verrechnet werden. Bei fortgesetztem Zahlungsverzug kann das Studio die Studio-Nutzung vorübergehend sperren und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig beenden. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.
Optional kann eine seca TRU Ultra-Körperanalyse als monatliche Erweiterung zum Abo gebucht werden. Mit der Erweiterung kannst du 2× pro Monat selbstständig messen; die Ergebnisse werden automatisch in deine App übertragen. Die seca-Erweiterung ist nicht automatisch in der Mitgliedschaft enthalten. Alternativ ist eine Einzelbuchung für 79,90 € pro Messung möglich.
§ 4 Vertragslaufzeit & Kündigung
Abos mit Bindung (24 Monats Abo, Fitness-Abo / 12 Monate, Jugend Fitness-Abo): Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Eine Kündigung kann jederzeit erklärt werden; es gilt jedoch stets eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung. Soll ein 12-Monats-Abo mit Ende des 12. Monats enden, muss die Kündigung bis spätestens zum 14. des 9. Monats vorliegen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abo jeweils um genau ein weiteres Monat; die 3-Monats-Kündigungsfrist bleibt bestehen. Wird z. B. erst im 11. Monat gekündigt, läuft das Abo typischerweise bis zum 14. Monat (Monate über die Bindung hinaus gehören zur Kündigungsfrist). Ein Wechsel zwischen Abos mit Bindung ist erst nach Ablauf der Bindung möglich, danach monatlich. In diesen Tarifen ist einmal pro Vertragsjahr eine beitragsfreie Pause von einem Monat („Fitness Frei“) enthalten — etwa für Urlaub oder eine berufliche Phase. „Fitness Frei“ gilt nicht für Verletzungen.
Flexi-Fitness-Abo und Jugend Flexi-Fitness-Abo: Mindestlaufzeit von 3 Monaten; „Fitness Frei“ ist nicht enthalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine monatliche Kündigung möglich; der Kündigungseingang muss bis zum 14. des jeweiligen Monats erfolgen.
Jugend-Tarife / Volljährigkeit: Zur automatischen Umstellung vom Jugend- auf den korrespondierenden Erwachsenentarif (Monatsbeitrag) mit Erreichen des 18. Geburtstags während der Vertragslaufzeit siehe § 5.
Ärztliche Stilllegung: Liegt eine ärztliche Diagnose (Verletzung oder Erkrankung) vor, die eine Studio-Nutzung unzumutbar macht, wird das Abo in allen Tarifvarianten kostenfrei stillgelegt. Der Zeitraum der Stilllegung wird an das Ende des Abos angehängt, sodass sich die grundsätzliche Bindung bzw. Mindestlaufzeit nicht verkürzt. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Wechsel von Flexi in ein Bindungs-Abo: Konsumierte Flexi-Monate werden auf die Bindung des neuen Tarifs angerechnet — maximal 4 Monate. Beispiel: 2 Monate Flexi und Wechsel bis zum 14. des 2. Monats aufs Fitness-Abo (12 Monate) ergeben eine Restbindung von 10 Monaten. Der Wechsel soll bis zum 14. des Monats erklärt werden.
Monatskarte: Beitrag 89,90 €. Die Laufzeit beginnt am Tag der Einschreibung und endet genau einen Monat später. Die Monatskarte verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern sie nicht spätestens 5 Werktage vor Ablauf gekündigt wird. Power Package ist nicht erforderlich; für den Zugangsschlüssel ist ein Bareinsatz von 50 € zu hinterlegen.
Form der Kündigung (alle Abos und die Monatskarte): Kündigungen werden ausschließlich in Schriftform entgegengenommen und verarbeitet. Erforderlich sind mindestens: Vor- und Nachname, Datum und eine Unterschrift. Die unterzeichnete Kündigung darf digital übermittelt werden (z. B. eingescanntes oder abfotografiertes Dokument) per E-Mail an info@burn-it.at. Rein formlose Nachrichten ohne Unterschrift (z. B. reine WhatsApp-/SMS-Texte oder unsignierte E-Mails) gelten nicht als wirksame Kündigung. Maßgeblich für Fristen ist der Eingang der formgerechten Kündigung beim Studio.
Sonderkündigungsrecht: Das Mitglied kann den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen, insbesondere bei
- ärztlich bescheinigter Erkrankung oder Verletzung mit einer Trainingsunfähigkeit von mindestens 3 Monaten am Stück („dauerhaft“), die eine Studio-Nutzung unzumutbar macht,
- Wohnortwechsel von mehr als 50 km Entfernung zum Studio (Nachweis erforderlich),
- längerfristiger beruflicher Abwesenheit (z. B. Auslandsentsendung) mit entsprechendem Nachweis.
Das Studio kann den Vertrag aus wichtigem Grund beenden, insbesondere bei grobem Verstoß gegen die Hausordnung, Zahlungsverzug trotz Mahnung oder missbräuchlicher Nutzung des Zugangs. Auch Kündigungen bzw. Beendigungen aus wichtigem Grund unterliegen der oben genannten Schriftform.
§ 5 Studio-Nutzung & Hausordnung
Die Trainingszeiten betragen täglich 6:00–22:00 Uhr. Der Zugang erfolgt über den im Power Package bzw. bei der Monatskarte hinterlegten Zugangsschlüssel. Der Schlüssel ist nicht übertragbar; die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Verlust oder Defekt des Chipschlüssels aus dem Power Package ist ein Ersatzschlüssel gegen 19,90 € erforderlich (siehe § 3).
Mitglieder verpflichten sich zur sorgfältigen, bestimmungsgemäßen Nutzung der Geräte und Einrichtungen, zur Einhaltung der Hygieneregeln (u. a. Handtuchpflicht, Reinigung der Geräte nach Gebrauch) und der vom Studio bekannt gegebenen Hausordnung. Das Studio übt das Hausrecht aus und kann Personen bei Verstößen des Studios verweisen bzw. den Zutritt sperren.
Zur Sicherheit von Personen und Eigentum sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts ist das Studio — mit Ausnahme der Umkleiden und Garderobenbereiche — rund um die Uhr videoüberwacht. Mit dem Betreten des Studios nimmt das Mitglied die Videoüberwachung zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung zur Aufnahme. Einzelheiten zur Verarbeitung, Speicherdauer und zu Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Das Mitbringen und der Konsum von Dopingmitteln, Anabolika oder illegalen Substanzen im Studio sind verboten. Rauchen ist im gesamten Studiobereich untersagt. Wertsachen sind vom Mitglied selbst zu verwahren; Schließfächer dienen der Aufbewahrung auf eigenes Risiko.
Jugendliche trainieren im Rahmen der Jugend-Tarife und der mit dem Erziehungsberechtigten getroffenen Vereinbarung. Das Studio kann altersgerechte Nutzungshinweise erteilen.
Volljährigkeit / Tarifumstellung: Überschreitet ein Mitglied während der Vertragslaufzeit — insbesondere während einer laufenden Bindung oder Mindestlaufzeit — den 18. Geburtstag, wird das Jugendabo automatisch in das korrespondierende Erwachsenenabo umgestellt (Jugend Fitness-Abo → Fitness-Abo; Jugend Flexi-Fitness-Abo → Flexi-Fitness-Abo). Ab dem 18. Geburtstag gilt der jeweilige Erwachsenen-Monatsbeitrag. Die zum Zeitpunkt der Umstellung noch offene Bindung bzw. Mindestlaufzeit sowie die übrigen Vertragsbedingungen (einschließlich Kündigungsfristen) bleiben bestehen und gelten fortan nach Maßgabe des Erwachsenentarifs. Ein gesonderter Neuabschluss ist dafür nicht erforderlich.
§ 6 Haftung
Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung des Mitglieds. Das Mitglied versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen, und holt bei Bedarf vorab ärztlichen Rat ein.
Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für eingebrachte Gegenstände (Kleidung, Elektronik, Wertsachen etc.) übernimmt das Studio keine Verwahrungshaftung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Studios vorliegt. Die Nutzung von Schließfächern und Umkleiden erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds.
§ 7 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten — einschließlich der Videoüberwachung im Studio gemäß § 5 — richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Online-Abschlüsse werden im MySports Member Web der Magicline GmbH (Auftragsverarbeiter) abgewickelt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Studios. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Gerichtsstandsregeln unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Das Studio kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies dem Mitglied zumutbar ist (z. B. Anpassung an Gesetzesänderungen oder neue Leistungen). Über wesentliche Änderungen wird das Mitglied rechtzeitig informiert. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen; darauf wird in der Information hingewiesen.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: ec.europa.eu/odr.
Stand: September 2026